Anmeldung


Allgemeine Informationen

Am 01.11.2015 trat ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft.

Damit sind neue Regelungen von den Bürgerinnen und Bürgern zu beachten, die z. B. die Anmeldung bei der Meldebehörde betreffen.

 

Mitwirkung des Wohnungsgebers:

 

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung (ins Ausland) mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu bestätigen.

Damit künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksam verhindert werden können, muss der Wohnungsgeber den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen.

 

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorzulegen. Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie untenstehend (unter Formulare) zum Download.


Notwendige Unterlagen

Ausweis/Reisepass, evtl Kinderausweise


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt / Standesamt / Versicherungsamt / Passamt
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf

Frau Birgit Bursian
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-71

Frau Astrid Kolb
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-64

Herr Thomas Müller
Zimmer Nr. 2
Bamberger Str. 30
95488 Eckersdorf
Telefon (0921) 7353-0, -61


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).