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Abfallablagerungen!

Eckersdorf, den 26. 06. 2020

Abfallablagerungen!

 

In unserem Gemeindegebiet kommt es leider immer wieder zu illegalen Lagerungen bzw. Ablagerungen von Abfällen auf öffentlichem Grund. Diese Ablagerungen beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild, sondern schaden auch dem Image unserer Gemeinde. Beliebte Stellen von illegalen Abfallablagerungen sind neben den öffentlichen Plätzen vor allem immer wieder unser Wertstoffhof.  In Säcken verpackter Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt findet sich in der Landschaft wieder.

Das unsachgerechte Entsorgen von Abfällen ist verboten! Alle illegal abgelagerten Abfälle und sonstige Störstoffe müssen per Hand kostenintensiv aussortiert bzw. entsorgt werden. Durch diesen Umstand entstehen der Gemeinde Eckersdorf unnötig erhebliche Kosten, die alle Steuerzahler tragen.

 

Illegale Abfallablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels hoher Bußgelder geahndet werden kann. Werden die Verursacher ermittelt, werden diese zur Verantwortung gezogen (je nach Art und Menge mit Bußgeld oder Strafanzeige sowie Kostenerstattung). Durch aktive Mithilfe können Sie uns bei der Feststellung der Verursacher unterstützen, indem Sie entsprechende Beobachtungen melden.

Das Landratsamt Bayreuth hat einen Abfallwegweiser (die wichtigsten Regelungen in Kürze!) herausgegeben, der im Rathaus ausliegt. Dies ist ein wichtiges Nachschlagewerk zum Thema Abfall.