Information Jahresabrechnung Wasser- und Kanalgebühren

Eckersdorf, den 30. 07. 2020

Information Jahresabrechnung Wasser- und Kanalgebühren

 im Zusammenhang mit der MWSt.-Senkung und dem Termin der Ablesung

 

Das Vorgehen der Gemeinde Eckersdorf im Zusammenhang mit der MWSt.-Senkung im Wasserbereich stellt sich wie folgt dar:

 

Da der Wasserbezug als Dauerleistung zu verstehen ist, wird die Gemeinde Eckersdorf die MWSt.-Senkung von 7 % auf 5 % auf den gesamten Jahresverbrauch 2020 anrechnen.

Des Weiteren werden die Vorausleistungen (Abschläge) für das Jahr 2020 auf den verminderten Steuersatz umgerechnet.

Dies ist dann alles im Jahresbescheid, der allen Hauseigentümern ca. Mitte Januar zugeht, berücksichtigt und ausgewiesen.

 

Aus diesem Grund kann die Gemeinde auf eine Zwischenablesung verzichten.

 

Die Ablesung der Wasseruhren wird ab diesem Jahr Anfang/Mitte Dezember stattfinden. Die Abrechnungsbescheide ergehen dann im Januar 2021. Die Vorauszahlungstermine werden dann am 15.05., 15.08. und 15.11. sein. Hier erfolgt nochmals eine separate Mitteilung Anfang November.