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Anmelden von Wildschäden im Gemeindegebiet

Eckersdorf, den 29. 04. 2021

Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass Wildschäden schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen müssen. Eine telefonische Meldung bei der Gemeindeverwaltung reicht nicht aus.

 

Die Meldung an die Gemeinde muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Zeitpunkt der Schadensfeststellung, Schadensursache, Größe der zerstörten Fläche, Fl.-Nr./Gemarkung, zuständige Jagdgenossenschaft und der verantwortliche Jagdpächter.

 

Rechtlich gesehen erlischt der Anspruch auf Ersatz eines Wildschadens, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht fristgerecht bei der Gemeinde meldet, und zwar innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Thomas Müller gerne zur Verfügung. ( 0921/735361)