Mitteilung zum Landespflegegeld

Eckersdorf, den 29. 06. 2022

Landespflegegeld: Bayern zahlt 1000 Euro im Jahr für Pflegebedürftige

Wer pflegebedürftig (Pflegegrad 2 oder höher) ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat, hat Anspruch auf 1000 Euro Landespflegegeld jährlich.  Der Betrag steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung zu und soll das Selbstbestimmungsrecht über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Die Leistung ist steuerfrei und wird einkommensunabhängig gewährt.

Im Jahr 2018 brachte der Freistaat Bayern im Rahmen eines Pflegepakets das Landespflegegeld an den Start. Die staatliche Fürsorgeleistung ist eine freiwillige Zahlung der bayerischen Staatsregierung. Der Antrag auf Landespflegegeld ist einmalig beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Nach Bewilligung wird der Betrag automatisch einmal im Jahr ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeweils ab Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres solange die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen.

Oftmals berichten Ratsuchende in der Gemeinde, dass sie noch nie etwas von der Anspruchsberechtigung gehört haben. Den Antrag auf das Landespflegegeld gibt es im Rathaus Eckersdorf, Zimmer 2, oder online unter www.landespflegegeld.bayern.de